KOSTENÜBERNAHME

  • Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor, werden in der Regel die Kosten für die Behandlung von den Gesetzlichen ­Kranken­versicherungen und der Beihilfestelle übernommen.
  • Hierfür ist eine spezielle Antragsstellung notwendig, die gemeinsam mit mir als Therapeutin durchgeführt wird.
  • Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche ­Verträge. Diese können mit und ohne Einschluss psychotherapeutischer Leistungen sein. Bitte setzen Sie sich daher mit ihrer Privaten Krankenkasse in Verbindung, um Ihren Versicherungsschutz ­abzuklären.
  • Es ist auch möglich als Selbstzahler psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Gebühren hierfür werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) abgerechnet.